Tertiärer Explosionsschutz - die Auswirkungen von Explosionen vermindern

Nicht immer reichen die Schutzmaßnahmen des primären und sekundären Explosionsschutzes aus. Daher werden beim tertiäre Explosionsschutz – auch als konstruktiver Explosionsschutz bezeichnet – die Auswirkungen einer Explosion auf ein unbedenkliches Maß beschränkt. Beispielsweise kann durch eine entsprechende Auslegung auf den maximal zu erwartenden Explosionsdruck von Behältern und Apparaten die Explosionswirkungen beherrscht werden. Wichtig ist es auch die Explosionsausbreitung auf andere Anlagenteile durch explosionstechnische Entkopplungen zu verhindern.

Folgende Maßnahmen kommen für den tertiären Explosionsschutz in Frage:

1. EXPLOSIONDRUCKSFESTE BAUWEISE

Bei einer explosionsdruckfesten Bauweise wird der Behälter mit einem berechneten Maximaldruck ausgelegt. Das heißt: der Behälter wird so ausgelegt, dass er dem Auslegungsdruck langfristig ohne Verformungen standhält. Diese Auslegungsweise führt zu großen Sicherheitsreserven und sollte daher nur bei Apparaten angewendet werden, in denen Explosionen sehr wahrscheinlich und gehäuft auftreten.

Es gibt jedoch auch Behälter, die im Laufe ihrer Standzeit nur wenige Male durch eine Explosion belastet werden. Hier ist eine explosionsdruckstoßfeste Bauweise ausreichend. Bei dieser Variante müssen keine Sicherheitsreserven für die Festigkeitskennwerte des Materials berücksichtigt werden, da davon ausgegangen wird, dass der Behälter durch die bei einer Belastung auftretende plastische Verformung noch Festigkeitsreserven enthält. Im Falle einer Explosion muss dann jedoch angenommen werden, dass sich der Behälter verformt und nachfolgend den Festigkeitsanforderungen nicht mehr entspricht. Nach einer Explosion dürfen Sie den Behälter daher nur nach einer entsprechenden Prüfung weiter betreiben.

2. Explosionsdruckentlastung

Die Explosionsdruckentlastung soll die Druckwirkung im Inneren der zu schützenden Apparatur auf ein ungefährliches Maß begrenzen. Darunter fallen alle Maßnahmen, die im Falle einer Explosion den ursprünglich geschlossenen Apparat oder Behälter in eine ungefährliche Richtung öffnen (Sollbruchstelle). Diese Schutzmaßnahme dürfen Sie nicht anwenden, wenn dabei Stoffe ausgeworfen werden können, die laut Gefahrstoffverordnung als giftig, ätzend, reizend, kanzerogen, fruchtschädigend oder erbgutverändernd einzustufen sind. Der Markt bietet zahlreiche Varianten baumustergeprüfter und zertifizierter Entlastungseinrichtungen – meist in Form von Berstscheiben oder Explosionsklappen.

3. Explosionsunterdrückung

Bei einer Explosionsunterdrückung wird die anlaufende Explosion durch einen Druckdetektor oder einen auf Flammenstrahlung reagierenden optischen Detektor erkannt – und durch das Einblasen eines Löschmittelstaubes bereits in einem frühen Stadium abgebrochen. Daher kommt es hier nur zu einer reduzierten Druckäußerung der Explosion, bei der sich auch hier der sogenannte "reduzierte maximale Explosionsdruck" als maximaler Innendruck – der sich trotz der Schutzmaßnahme (worst-case) einstellen kann – ergibt.

Explosionsunterdrückungsanlagen bestehen aus Explosionsdetektoren, Alarmzentrale und Löschmittelbehältern. Als Löschstäube werden bevorzugt Ammoniumphosphat oder Natriumbicarbonat eingesetzt, da diese sich durch gute Unterdrückungswirkung auszeichnen. Der Löscheffekt beruht in der Hauptsache auf einem Quenchen, d.h. Abkühlen der Flammenzone durch Einbringen des inerten Staubes. Bei den genannten Stäuben wird dies durch endotherme Zersetzungsreaktionen mit der Freisetzung inerter Gase verstärkt.

Die Explosionsunterdrückung bietet Ihnen Vorteile in Bereichen, in denen aufgrund der räumlichen Verhältnisse keine anderen, kostengünstigeren Maßnahmen ergriffen werden können. Durch die Beschränkung der Explosion auf das Behälterinnere kann sie auch in ständigen Betriebsbereichen oder besonders gefährdeten Räumen eingesetzt werden. Ihr geringer Platzbedarf ermöglicht weiterhin einen guten Zugang zu allen Apparateteilen.

Der Nachteil von Explosionsunterdrückungssystemen besteht in den relativ hohen Investitionskosten. Ebenso kommt es zu hohen Wartungskosten für den vorgeschriebenen regelmäßigen Austausch der pyrotechnischen Elemente sowie Kosten für die Wiederinbetriebnahme nach einer Auslösung.

4. Verhinderung einer Explosionsübertragung

Maßnahmen, welche eine Explosionsübertragung verhindern, lassen sich unterteilen in passive und aktive Systeme. Passive Systeme befinden sich beständig im Förderstrom und blockieren durch ihre mechanische Konstruktion das Durchschlagen einer Explosion. Zellenrad- und Taktschleusen, Flammensperren sowie Materialpuffer zählen zu diesen passiven Systemen.

Aktive Systeme beruhen auf einer Erkennung der Explosion und der Auslösung einer Schutzmaßnahme durch die beispielsweise eine Leitung versperrt wird. Dazu gehören beispielsweise Schnellschlussschieber, welche Rohrleitungen durch ein pneumatisch angetriebenes Schieberblatt verschließen oder Löschmittelbarrieren mit geeigneter Explosionsdetektion.

Mit diesen vier Maßnahmen können Sie Explosionen beherrschen und insbesondere Personenschäden vermeiden sowie Anlagenzerstörungen so gering wie möglich halten.

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