Abschied von einem Leuchtmittel, welches unsere Industrie geprägt hat

Als sich die Leuchtstofflampe vor über 30 Jahren von den meisten Marotten ihrer Vorfahren lossagen konnte – ihr Licht war nicht mehr so kalt und es gab sie in warmen Farbtönen – wurde sie schnell zum neuen Star am Lampenhimmel. Auch ihre Sturheit, ständig mit voller Leistung leuchten zu müssen, gab sie schnell auf und sie wurde dimmbar. Ihre Fangemeinde wuchs mit ihrer technischen Reife. Sie wurde so umschwärmt, dass immer mehr Länder sie zur Pflicht der Allgemeinbeleuchtung machten.

Ein Charakterfehler jedoch blieb: sie enthielt wie ihre Vorgänger Quecksilber. Dieses Laster konnte sie sich nicht abgewöhnen. So kam es trotz aller Verehrung zu einer gesellschaftlichen Stigmatisierung. Denn es tauchte ein neuer Star am Lichtquellenhimmel auf: die LED. Ihre Energieeffizienz war anfangs mit der der Leuchtstofflampe vergleichbar. Doch schnell setzte die LED zum Überholen an und arbeitet noch heute an ihrer Effizienz. So kommt es, dass der frühere Star, die T8-Röhre, am 1. September 2023 per Gesetz zu Grabe getragen wird.

Neue Maßstäbe geben den Todesstoß

Mit Einführung der Verordnung 2019/2020/EU „Ökodesign- Anforderungen an Lichtquellen“ wurden innerhalb der EU erhöhte Maßstäbe für die Effizienz von Leuchtmitteln festgelegt. Das betrifft diverse konventionelle Lampen im Jahr 2021 bzw. 2023. Für Leuchtstofflampen T8 (26 mm Durchmesser) in den Längen 600, 1200 und 1500 mm (18, 36 und 58 Watt) gilt der 1. September 2023 als Stichtag. Ab diesem Datum ist in der EU das Erst-Inverkehrbringen untersagt. Es erfolgt ab diesem Zeitpunkt nur noch der Abverkauf von Lagerbeständen.

Die EU-Verordnung sieht neben dem Energieverbrauch von Leuchtmitteln deren Quecksilbergehalt als bedeutenden Umweltaspekt an. Die Richtlinie 2011/65/EU (Restriction of Hazardous Substances = RoHS) regelt hier die Verwendung gefährlicher Inhaltsstoffe. Beim Einsatz von Quecksilber sind derzeit noch Ausnahmen zulässig. Jedoch ist bereits heute ein Ende weiterer Leuchtmittel absehbar.

Auswirkungen auf den explosionsgeschützten Bereich

Auch wenn die EU-Richtlinie im Appendix den Einsatz im explosionsgeschützten Bereich explizit als Ausnahme beschreibt, gibt es Auswirkungen auf den Industriebereich: durch die entscheidend niedrigeren Herstellmengen der Leuchtstofflampen werden die Preise für die wenigen, noch offiziell verkaufbaren Lichtquellen stark ansteigen. Somit wird der Einsatz von LED-Leuchten als vollwertige Alternative zu den Leuchtstofflampenleuchten rentabel und ein ROI von weniger als 2 Jahren auch unter ungünstigen Umständen machbar. Immerhin: in der Vergangenheit wurden zumeist Leuchten ohne Leuchtmittel verkauft und stehen nun Leuchten gegenüber, welche vorausgestattet mit allen nötigen Lichtquellen daherkommen.

Umso wichtiger ist es, dass auch alle bislang benötigten Lichtfarben angeboten werden. Waren bei Innenbeleuchtungsaufgaben Leuchtstofflampen mit dem Lampencode 840 sehr beliebt (Farbtemperatur 4000K und Farbwiedergabe von >80), fanden bei Außenbeleuchtungsaufgaben und in bestimmten geographischen Regionen Lampen mit höherer Farbtemperatur ihren Einsatz: der Lampencode 865 bedeutet hier eine Farbtemperatur von 6500K und eine Farbwiedergabe von >80. Alle diese Forderungen müssen entsprechen von LED-Leuchten erfüllt werden.

So scheint es noch ein gewisser Weg zu sein, bis die LED alle Funktionalitäten der Leuchtstofflampe erfüllen kann. Aber schon heute hat die LED der Leuchtstofflampe eines voraus: sie hat eine Zukunft – was man von der Leuchtstofflampe nicht behaupten kann.

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