IEC TC 31-Gremium und dessen Arbeit

Normenarbeit des IEC TC 31

Die Normenarbeit des IEC ist in über 150 Technische Komitees (Technical Committees, TC) und Unterkomitees (Subcommittees, SC) mit verschiedenen Themenschwerpunkten organisiert. Die Themen werden innerhalb der Komitees in Arbeitsgruppen (Working Groups, WG), Ad-hoc-Gruppen (Adhoc GroupsAHG), Projektteams (Project TeamsPT) und Maintenance (MT) ausgearbeitet. Die ständige Aufgabe der Teams ist es, internationale Normen und Standards zu erstellen, zu prüfen und zu überarbeiten. Überwacht und koordiniert werden diese Arbeitsgruppen durch die Plenargruppe (Plenary Group). Sie ist verantwortlich für die rechtzeitige und effiziente Umsetzung der Arbeitsprogramme des jeweiligen Technischen Komitees und dessen Unterkomitees. Mitglieder der Technischen Komitees sind jeweils die Länder, die durch benannte Personen repräsentiert werden.

Eines dieser Technischen Komitees ist das IEC TC 31 (TC 31), welches sich u. a. mit Geräten für explosionsgefährdete Bereiche („Equipment for explosive atmospheres“), Betreiberaufgaben und Zoneneinteilung befasst. Aufgabe des TC 31 ist die Ausarbeitung und Aktualisierung der für den Explosionsschutz relevanten IEC-Normenreihen IEC 60079 (elektrischer Explosionsschutz) und IEC 80079 (nicht-elektrischer Explosionsschutz), damit diese auf IEC-Ebene im IECEx-System für die Konformitätsbewertung Anwendung finden können. Die IEC-Normen bilden, neben den EU-weit verbindlichen ATEX-Richtlinien, die wichtigste Grundlage für die Hersteller elektrischer und nicht-elektrischer Geräte zum Einsatz in explosionsgefährdeten Bereichen sowie für Betreiber von Anlagen in diesen Bereichen.

Ziel des TC 31 ist es, weltweit einheitliche Normen (einheitliche technische Anforderungen) im Explosionsschutz zu etablieren, um so den Zertifizierungsaufwand zu reduzieren und weltweit gleiche Produkte einzusetzen.

Innerhalb Europas ist der Zertifizierungsaufwand durch die Harmonisierung mit der verbindlichen ATEX-Richtlinie bereits erheblich vereinfacht. Denn in Europa muss jedes ATEX-Zertifikat von einer benannten Stelle (Notified Body) anerkannt werden. Ein Hersteller muss also nur ein einziges Zertifikat vorweisen, um seine explosionsgeschützten Betriebsmittel innerhalb des europäischen Wirtschaftsraumes in Verkehr bringen zu dürfen. Vor Einführung dieser Harmonisierung musste ein Hersteller noch für jedes Land eigene nationale Zertifikate vorweisen.

Des Weiteren gibt es in Europa bereits ein sogenanntes „Parallel Voting“. Dies bedeutet, dass IEC-Normen weitestgehend vollständig in die europäischen Normen übernommen werden. Auch in einigen weiteren Ländern werden IEC-Normen bereits vollständig in die nationalen Normen übernommen. Somit ist heute für den internationalen Vertrieb von explosionsgeschützten Betriebsmitteln in den Regionen Australien, Neuseeland, Singapur und Israel ein IECEx-Zertifikat ausreichend. Es wird kein weiteres nationales Zertifikat verlangt. In Europa wird lediglich eine zusätzliche ATEX-Kennzeichnung und das daraus resultierende ATEX-Zertifikat benötigt. In den USA und anderen Regionen werden die IEC-Normen mit Abweichungen angewendet.

Derzeit sind 40 Länder aus allen Teilen der Welt Mitglied im TC 31 und engagieren sich für die Umsetzung und Anerkennung von internationalen Normen und Standards.

Hier finden Sie einen Überblick über die aktuelle Entwicklung der internationalen Normen im Explosionsschutz:

Termin MeetingOrtDownload
Oktober 23 / März 24IEC TC 31 MeetingsMelville, USA / Split, KroatienNormenstand Mai 2024
März 2023IEC TC 31 MeetingsFace to face Meeting Sydney     Normenstand August 2023
November 2022IEC TC 31 MeetingsSan Francisco, USANormenstand November 2022
09.05. - 18.08.2022IEC TC 31 MeetingsHybrid Meeting LondonNormenstand August 2022
06.10.2021IEC-Normentagung TC 31Online MeetingNormenstand Dezember 2021
04.11. - 06.11.2020IEC-Normentagung TC 31Online MeetingNormenstand November 2020
26.10. - 06.11.2020IEC-Normentagung TC 31Northbrook, USAAbgesagt aufgrund des Coronavirus
20.04. - 01.05.2020IEC-Normentagung TC 31Northbrook, USAAbgesagt aufgrund des Coronavirus
25.03. - 05.04.2019IEC-Normentagung TC 31Waldenburg, DeutschlandNormenstand Mai 2019
21.10. - 01.11.2019IEC-Normentagung TC 31Nanyang, ChinaNormenstand November 2019

 

 

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Zusammenhang IEC - EU - DPDF (79 KB)
Zusammenhang der NormengruppenPDF (105 KB)
Bezeichnung der Normen auf IEC, EU und nationaler EbenePDF (78 KB)
Zusammenhang der ArbeitsgruppenPDF (82 KB)

IEC-Aufbauorganisation

Die Internationale Elektrotechnische Kommission (International Electrotechnical Commission, IEC) ist die weltweit führende Organisation für internationale Normen im Bereich der Elektrotechnik und Elektronik.

Die Arbeit des IEC stützt sich auf die drei Säulen Normenarbeit, Markt- und Technologieentwicklung sowie Konformitätsbewertung. Diese sind wie folgt organisiert:

Ex IEC Gremium Aufbauorganisation R. STAHL
Quelle: IEC

Auf IEC-Ebene werden internationale Normen und Standards der Elektrotechnik von den Technischen Komitees (Technical Committees, TC), Unterkomitees (Subcommittees, SC) und verschiedenen Arbeitsgruppen (Working Groups, WG) erarbeitet. Insgesamt sind hierfür weltweit über 20 000 IEC‑Experten aktiv. Geleitet werden die Komitees durch das Standardization Management Board (SMB). Übergeordnete Themenfelder, wie beispielsweise Energieeffizienz, Umweltaspekte oder Informationssicherheit und Datenschutz, werden in den Technical Advisory Committees, Strategic Groups und Systems Work abgehandelt.

Dem Market Strategy Board (MSB) obliegt die Aufgabe, die wichtigsten technologischen Trends und Markterfordernisse in den Tätigkeitsfeldern des IEC zu identifizieren, und die Prioritäten für die technische Arbeit und die Konformitätsbewertung festzulegen. Es kann spezielle Arbeitsgruppen einrichten, um bestimmte Themen eingehend zu untersuchen.

Das Conformity Assessment Board (CAB) koordiniert und kontrolliert die Arbeit der vier IEC-Konformitätsbewertungssysteme IECEE, IECEx, IECQ sowie IECRE und entwickelt je nach Bedarf neue Aktivitäten, wie gegenwärtig beispielsweise für das Thema Cybersicherheit.

Organisation des IEC TC 31

Das IEC TC 31 ist, neben den aktiv arbeitenden 13 Arbeitsgruppen, 3 Projektteams, 12 Maintenance Teams, 3 Gemeinsamen Arbeitsgruppen, 1 Ad-hoc-Gruppe, in 3 Unterkomitees mit ähnlicher Aufbauorganisation wie das übergeordnete TC 31 gegliedert:

  • SC 31G: Eigensichere Geräte
    („Intrinsically-safe apparatus“)
  • SC 31J: Klassifizierung von Gefahrenbereichen und Installationsanforderungen (Betreiber)
    („Classification of hazardous areas and installation requirements“)
  • SC 31M: Nicht-elektrische Geräte und Schutzsysteme für explosionsgefährdete Bereiche
    („Non-electrical equipment and protective systems for explosive atmospheres“)
Ex Organisation des IEC R. STAHL

Während die Projektteams und Maintenance Teams vertikal ausgerichtet sind, d.h. sich jeweils mit der Erstellung bzw. Aktualisierung einer einzelnen Norm befassen, sind Arbeitsgruppen, Ad-hoc-Gruppen und Gemeinsame Arbeitsgruppen horizontal ausgerichtet, also normenübergreifend. Das bedeutet, dass eine Arbeitsgruppe bei der Ausarbeitung und Aktualisierung mehrerer oder aller IEC-Normen mitwirkt. Ad-hoc-Gruppen werden nur für spezielle Fachthemen eingerichtet und häufig nach wenigen Sitzungen entweder aufgelöst oder in eine Arbeitsgruppe umgewandelt. Gemeinsame Arbeitsgruppen arbeiten übergreifend mit Mitgliedern anderer TCs zusammen.

Die Bezeichnung der Projektteams und Maintenance Teams erfolgt deshalb entsprechend der Norm, mit der sie sich befassen. Die Bezeichnung der Arbeitsgruppen, Ad-hoc-Gruppen und Gemeinsamen Arbeitsgruppen ist hingegen durchlaufend nummeriert.

 

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Bezeichnung der Normen auf IEC, EU und nationaler EbenePDF (78 KB)
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Entstehung und Weiterentwicklung einer Norm

Bevor ein Standard als neue Norm verabschiedet werden kann, geht dieser in der Regel eine Technische Spezifikation (TS) voraus. Diese wird initiiert, indem ein Nationales Komitee (National Committee, NC) einen Vorschlag, ein sogenanntes New Work Item Proposal (NWIP) bei der Chair's Advisory Group (CAG) oder in der Plenarsitzung des TC31 einreicht. Daraufhin wird ein Projektteam zusammengestellt, welches sich fortan mit dem Entwurf einer entsprechenden Technischen Spezifikation befasst. Der Vorschlag durchläuft dann die folgenden Entwurfsschritte, bis er als eine Technische Spezifikation verabschiedet werden kann.

Vor Bearbeitungsbeginn wird eine Umfrage unter den Nationalen Komitees gestartet. Dazu wird ein sogenanntes Document for Comments (DC) erstellt, welches zur Diskussion verteilt wird. Mit den technischen Kommentaren wird ein Dokument mit dem Status Committee Draft (CD) zusammengefasst. 

In der nächsten Stufe gibt es eine erste Abstimmung über den Entwurf mit dem Status Committee Draft for Voting (CDV), dabei dürfen die Nationalen Komitees redaktionelle Änderungen einbringen.

Danach findet die Schlussabstimmung über den Entwurf mit dem Status Final Draft International Standard (FDIS) statt. Die Nationalen Komitees stimmen dann für oder gegen den neuen Entwurf.

Die finale Entscheidung über die Veröffentlichung der neuen Technischen Spezifikation wird in der jährlich stattfindenden Plenarversammlung getroffen.

Ex IEC Entstehung technischer Spezifikationen R. STAHL

Die Technische Spezifikation hat ab Veröffentlichung zunächst eine Gültigkeitsdauer von drei Jahren. Nach Ablauf dieser Zeit gibt es drei Möglichkeiten zur weiteren Entwicklung: Die Technische Spezifikation kann nach Ablauf der Gültigkeit in eine neue Norm überführt werden. Das bis dahin zuständige Projektteam wird dann in die Wartungsgruppe überführt, die von diesem Zeitpunkt an für die Aktualisierung der Norm zuständig sein wird. Sollte sich die Technische Spezifikation innerhalb dieser drei Jahre als nicht erforderlich erweisen, so wird sie gelöscht. In einem weiteren Fall ist es auch möglich, dass eine Technische Spezifikation unverändert weitergeführt wird.

Vorhandene Normen sind ab Veröffentlichung fünf Jahre gültig. Innerhalb dieser Zeit, also ca. zwei bis drei Jahre vor Ende der Gültigkeit, beginnt bereits die Arbeit an der Aktualisierung. Das Dokument durchläuft dann wieder einen Überarbeitsprozess, beginnend mit einer Umfrage unter den Nationalen Komitees (Status DC), einer Entwurfsveröffentlichung (Status CD), Entwurfsabstimmung (CDV), Schlussabstimmung (FDIS) und letztlich der Freigabe in der TC 31-Plenarversammlung.

Ex Entstehung Weiterentwicklung Norm R. STAHL

Arbeitsweise des IEC TC 31

Auf TC 31-Ebene finden jährlich zwei Sitzungen statt. Die erste Sitzung wird regelmäßig im März/April abgehalten. Hier tagt die Beratergruppe (Chair's Advisory Group, CAG), die Empfehlungen formuliert, die später als Entscheidungsvorlage in der Plenarsitzung vorgelegt werden. Die Teilnahme am Treffen der Beratergruppe ist auf die Obmänner und Sekretäre des IEC TC 31 sowie die jeweiligen Unterkomitees, Projektteams, Maintenance Teams, Arbeitsgruppen, Ad-hoc-Gruppen und Gemeinsamen Arbeitsgruppen begrenzt.

Die zweite Sitzung, die Plenarsitzung, findet regelmäßig im September/Oktober statt. Hier sind alle Mitgliedsländer vertreten. Jedes Land hat einen offiziellen Vertreter mit jeweils einer Stimme bei den entsprechenden Abstimmungen. Neben den offiziellen Vertretern sind an diesem Treffen auch die Mitglieder der Beratergruppen anwesend, um der Plenarsitzung zu berichten. Parallel zu diesem tagen die jeweils aktiven Arbeitsgruppen.

Mitwirkung von R. STAHL im IEC TC 31

Am Ziel der IEC, weltweit einheitliche Normen im Explosionsschutz zu etablieren, wirkt R. STAHL seit Langem in zahlreichen nationalen und internationalen Gremien und Ausschüssen mit. Dabei greift R. STAHL auf außergewöhnlich vielfältige Erfahrungswerte aus der Entwicklung und Fertigung innovativer explosionsgeschützter Produkte zurück. Mit diesem Wissen sorgt R. STAHL dafür, dass auch neue Vorgaben und Normen praxisgerecht technisch gut umsetzbar bleiben und Prüfverfahren sowohl gründlich und sicher als auch möglichst effizient gestaltet werden können.

Derzeit bringen sich acht unserer Experten in verschiedenen Arbeitsgruppen ein, die sich mit der Novellierung der geltenden Ex-Schutz-Normen befassen. Des Weiteren ist unser Unternehmen in der Beratergruppe und in der Plenarsitzung des TC 31 mit jeweils drei Obmännern vertreten.