Rechtsgrundlagen und Normen

Basis für Personen- und Anlagenschutz

Zur Gewährleistung eines jederzeit effektiven Schutzes von Personen und Sachwerten sowie der Umwelt sind neben den technischen Maßnahmen einheitliche rechtliche Grundlagen eine entscheidende Voraussetzung.

Die Anforderungen an elektrische Betriebsmittel für explosionsgefährdete Bereiche erscheinen sehr vielschichtig. Es gibt zahlreiche nationale wie internationale Bestimmungen, Richtlinien und Normen. Die Kenntnis dieser Rechtsgrundlagen im Bereich Explosionsschutz ist sowohl für die Hersteller von Geräten und Schutzsystemen als auch für die Anlagenbetreiber von größter Bedeutung.

R. STAHL gibt Ihnen hier einen Überblick über die wichtigsten Rechtsvorschriften in Europa, Nordamerika und weltweit. Dazu gehören die ATEX-Produktrichtlinie 2014/34/EU (Hersteller) und die Richtlinie 1999/92/EG (Anlagenbetreiber) mit dem zentralen Element der Gefährdungsbeurteilung.

Explosionsschutz weltweit

In den meisten Ländern existieren gesetzliche oder vergleichbare Regelungen für explosionsgefährdete Bereiche, in denen Personen oder die Umwelt zu Schaden kommen können. Für die weltweiten Normen auf dem Gebiet der Elektrotechnik ist die Internationale Elektrotechnische Kommission (IEC) zuständig.

IEC-Publikationen, die sich mit dem Explosionsschutz elektrischer Geräte und Anlagen befassen, werden vom Technischen Komitee TC31 erarbeitet und sind Empfehlungen gleichzustellen. Die Regelungen für gasexplosionsgefährdete Bereiche und brennbaren Staub sind in der Normenreihe IEC 60079 zusammengefasst. Nationale Vorschriften können jedoch von diesen Normen abweichen. Aus diesem Grund muss geprüft werden, in welchem Umfang die IEC-Normen in den einzelnen Ländern angewendet werden können.

Normen für explosionsgeschützte nicht elektrische Geräte wurden durch die ISO (International Organization for Standardization) veröffentlicht:

  • ISO 80079-36: Nicht-elektrische Geräte für explosionsfähige Atmosphären – Grundlagen und Anforderungen
  • ISO 80079-37: Nicht-elektrische Geräte für explosionsfähige Atmosphären – nicht-elektrische Zündschutzart Konstruktive Sicherheit „c“, Zündquellenüberwachung „b“, Flüssigkeitskapselung „k“
  • ISO 80079-38: Geräte und Komponenten in explosionsfähigen Atmosphären in untertägigen Bergwerken

Übersicht der geltenden Normen für elektrische Geräte für den Einsatz in Ex-Bereichen

 IECEN
Geräte - Allgemeine AnforderungenIEC 60079-0EN 60079-0
Geräteschutz durch druckfeste Kapselung "d"IEC 60079-1EN 60079-1
Einteilung der Bereiche – gasexplosionsgefährdete Bereiche
IEC 60079-10-1
EN 60079-10-1
Einteilung der Bereiche – staubexplosionsgefährdete Bereiche
IEC 60079-10-2
EN 60079-10-2
Geräteschutz durch Eigensicherheit „i“
IEC 60079-11
EN 60079-11
Geräteschutz durch überdruckgekapselte Räume
IEC 60079-13
EN 60079-13
Projektierung, Auswahl und Errichtung elektrischer Anlagen
IEC 60079-14
EN 60079-14
Elektrische Betriebsmittel der Zündschutzart „n“
IEC 60079-15
EN 60079-15
Künstliche Belüftung zum Schutz von Analyseräumen
IEC/TR 60079-16
 
Prüfung und Instandhaltung elektrischer Anlagen
IEC 60079-17
EN 60079-17
Geräteschutz durch Vergusskapselung „m“
IEC 60079-18
EN 60079-18
Gerätereparatur, Überholung und Regenerierung
IEC 60079-19
EN 60079-19
Geräteschutz durch Überdruckkapselung „p“
IEC 60079-2
EN 60079-2
Stoffliche Eigenschaften zur Klassifizierung von Gasen und Dämpfen – Prüfmethoden und Daten
IEC 60079-20-1
EN 60079-20-1
Eigensichere Systeme
IEC 60079-25
EN 60079-25
Betriebsmittel mit Geräteschutzniveau (EPL) Ga
IEC 60079-26
EN 60079-26
Schutz von Einrichtungen und Übertragungssysteme, die mit optischer Strahlung arbeiten
IEC 60079-28
EN 60079-28
Gasmessgeräte – Anforderungen an das Betriebsverhalten von Geräten für die Messung brennbarer Gase
IEC 60079-29-1
EN 60079-29-1
Gasmessgeräte – Auswahl, Installation, Einsatz und Wartung von Geräten für die Messung brennbarer Gase und Sauerstoff
IEC 60079-29-2
EN 60079-29-2
Gasmessgeräte – Leitfaden zur funktionalen Sicherheit von ortsfesten Gaswarnsystemen
IEC 60079-29-3
EN 60079-29-3
Gasmessgeräte – Geräte mit offener Messstrecke: allgemeine Anforderungen und Prüfverfahren
IEC 60079-29-4
EN 60079-29-4
Elektrische Widerstands-Begleitheizungen – allgemeine Anforderungen und Prüfanforderungen
IEC 60079-30-1
EN 60079-30-1
Elektrische Widerstands-Begleitheizungen – Anwendungsleitfaden für Entwurf, Installation und Instandhaltung
IEC 60079-30-2
EN 60079-30-2
Geräte-Staubexplosionsschutz durch Gehäuse „t“
IEC 60079-31
EN 60079-31
Elektronische Gefährdung – Prüfverfahren
IEC 60079-32-2
EN 60079-32-2
Gefahr durch elektrostatische Entladungen
IEC/TS 60079-32-1
 
Geräteschutz durch Sonderzündschutzart „s“
IEC 60079-33
 
Eigensichere Systeme mit elektronisch gesteuerter Begrenzung der Funkendauer
IEC/TS 60079-39
 
Geräteschutz durch Sandkapselung „q“
IEC 60079-5
EN 60079-5
Geräteschutz durch Ölkapselung „o“
IEC 60079-6
EN 60079-6
Geräteschutz durch erhöhte Sicherheit „e“
IEC 60079-7
EN 60079-7
Werkstoffeigenschaften – Prüfverfahren für brennbare Stäube
ISO/IEC 80079-20-2
EN ISO/IEC 80079-20-2
Sicherheitseinrichtungen für den sicheren Betrieb von Geräten im Hinblick auf Explosionsgefahren
TS 60079-42
EN 50495

Das IECEx-Schema

Die physikalisch-chemischen Gesetzmäßigkeiten für die Entstehung von Explosionen sind mit leichten Unterschieden weltweit gleichermaßen gültig. Deshalb ist es sinnvoll, die Zulassungsbedingungen für elektrische Geräte einer weltweiten Regelung zu unterstellen und mittels länder- oder regionsneutraler Zertifikate den freien globalen Warenverkehr zu ermöglichen. Mit dem Ziel dieser Vereinheitlichung hat die IEC ein Verfahren konzipiert: das IECEx-Schema.

Das IECEx-Schema besteht momentan aus drei Komponenten zur globalen unabhängigen Prüfung und Zertifizierung von:

1. Geräten im Bereich des Explosionsschutzes

2. Dienstleistungen, Wartung und Reparatur von explosionsgeschützten Geräten

3. Kompetenzen von Personen, die in explosionsgefährdeten Bereichen tätig sind

In unserer Broschüre "Grundlagen Explosionsschutz" finden Sie weiterführende Informationen zu den jeweils geltenden rechtlichen Grundlagen im Explosionsschutz, zur Zoneneinteilung und Zündschutzarten, zu physikalischen und technischen Grundlagen sowie zur Errichtung und dem Betrieb von Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen.

Explosionsschutz in Europa

Gesetzliche oder vergleichbare Regelungen zum Explosionsschutz gab es zuerst auf nationaler Ebene. Bereits vor mehr als 40 Jahren wurden diese durch europäische Richtlinien und Normen ersetzt. Maßgebend sind somit auch für Deutschland die ATEX-Produktrichtlinie 2014/34/EU (Hersteller) und die Richtlinie 1999/92/EG (Anlagenbetreiber) mit dem zentralen Element der Gefährdungsbeurteilung.

ATEX-Richtlinie 2014/34/EU

Sie regelt die Anforderungen an die Beschaffenheit explosionsgeschützter Geräte und Schutzsysteme (z. B. durch Festlegungen zur Bauart, Zertifizierung, Herstellung und Qualitätssicherung, Kennzeichnung, Betriebsanleitung und der Konformitätserklärung) indem sie wesentliche Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen vorschreibt, die vom Hersteller bzw. dem Importeur einzuhalten sind.

Richtlinie 1999/92/EG

Diese „Mindestvorschriften zur Verbesserung des Gesundheitsschutzes und der Sicherheit der Arbeitnehmer, die durch explosionsfähige Atmosphäre gefährdet werden können“, betreffen den Betrieb explosionsgefährdeter Anlagen und richten sich somit an den Betreiber (Arbeitgeber).

Gemäß dieser Richtlinie 1999/92/EG hat der Betreiber die Explosionsgefahr der Anlage zu beurteilen, die Anlage in Gefahrenzonen einzuteilen und im Explosionsschutzdokument alle Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten zu dokumentieren.

Übersicht: Technische Regeln für Gefahrstoffe und Technische Regeln für Betriebssicherheit (Explosionsgefahr)

TRBS 1111
Gefährdungsbeurteilung und sicherheitstechnische Bewertung
TRBS 1112Instandhaltung
TRBS 1112 Teil 1
Explosionsgefährdungen bei und durch Instandhaltungsarbeiten – Beurteilung und Schutzmaßnahmen
TRBS 1123
Änderungen und wesentliche Veränderungen von Anlagen nach § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BetrSichV –
Ermittlung der Prüfnotwendigkeit gemäß § 14 Abs. 1 und 2 BetrSichV
TRBS 1201
Prüfungen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen
TRBS 1201 Teil 1
Prüfung von Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen und Überprüfung von Arbeitsplätzen in explosionsgefährdeten Bereichen
TRBS 1201 Teil 3
Instandsetzung an Geräten, Schutzsystemen, Sicherheits-/Kontroll- und Regelvorrichtungen im Sinne der RL 94/9/EG – Ermittlung der Prüfnotwendigkeit gemäß § 14 Abs. 6 BetrSichV
TRBS 1201 Teil 5
Prüfung von Lageranlagen, Füllstellen, Tankstellen und Flugfeldbetankungsanlagen und, soweit entzündliche, leichtentzündliche
oder hochentzündliche Flüssigkeiten gelagert oder abgefüllt werden, hinsichtlich Gefährdungen durch Brand und Explosion
TRBS 1203
Befähigte Personen
TRBS 2152, TRGS 720
Gefährliche explosionsfähige Atmosphäre – Allgemeines
TRBS 2152 Teil 1, TRGS 721
Gefährliche explosionsfähige Atmosphäre – Beurteilung der Explosionsgefährdung
TRBS 2152 Teil 2, TRGS 722
Vermeidung oder Einschränkung gefährlicher explosionsfähiger Atmosphäre
TRBS 2152 Teil 3
Gefährliche explosionsfähige Atmosphäre – Vermeidung der Entzündung gefährlicher explosionsfähiger Atmosphäre
TRBS 2152 Teil 4
Gefährliche explosionsfähige Atmosphäre – Maßnahmen des konstruktiven Explosionsschutzes, welche die Auswirkung einer Explosion auf ein unbedenkliches Maß beschränken
TRGS 727
Vermeidung von Zündgefahren infolge elektrostatischer Aufladungen
TRGS 725Gefährliche explosionsfähige Atmosphäre – Mess-, Steuer- und Regeleinrichtungen im Rahmen von Explosionsschutzmaßnahmen
TRBS 3151, TRGS 751Vermeidung von Brand-, Explosions- und Druckgefährdungen an Tankstellen und Füllanlagen zur Befüllung von Landfahrzeugen

Explosionsschutz in Nordamerika

In Nordamerika haben sich auf dem Gebiet des Explosionsschutzes elektrischer Geräte und Anlagen Techniken und Systeme entwickelt, die wesentlich von der IEC-Technik abweichen. Die Unterschiede liegen beispielsweise in der Einteilung der explosionsgefährdeten Bereiche, der Konstruktion der Betriebsmittel und der Installation der elektrischen Anlagen.

Für elektrische Betriebsmittel und Anlagen, die in explosionsgefährdeten Betriebsstätten zum Einsatz kommen, gilt in den USA der National Electrical Code (NEC) und in Kanada der Canadian Electrical Code (CEC). Diese haben den Charakter von Errichtungsbestimmungen für elektrische Anlagen in allen Bereichen und verweisen auf eine Reihe weiterer Standards anderer Institutionen, die Bestimmungen für die Installation und den Bau geeigneter Betriebsmittel enthalten.

In den USA sind dies vorwiegend die Standards von Underwriters Laboratories Inc. (UL) und der International Society of Automation (ISA). In Kanada die der Canadian Standards Association (CSA).