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auf LED umrüsten –
mit staatlicher Förderung

Licht an für mehr Effizienz, Klimaschutz und finanzielle Vorteile

Ob Industrie oder Kommune: Wer heute in energieeffiziente LED-Beleuchtung investiert, senkt nicht nur dauerhaft CO₂-Emissionen und Energiekosten – sondern profitiert zugleich von attraktiven Förderprogrammen auf Bundes- und Landesebene.

Für Industrieunternehmen bedeutet das: Energieeffizienz steigern, Kosten reduzieren und durch staatliche Zuschüsse die Investitionshürden deutlich senken.

Für Kommunen gilt: Fördermittel gezielt nutzen, Sanierungsprojekte finanzierbar machen und nachhaltige Maßnahmen zum Klimaschutz wirkungsvoll umsetzen.

Nutzen Sie jetzt Ihre Chance, Ihre Beleuchtung zukunftssicher aufzustellen – wirtschaftlich, nachhaltig und gefördert. Gerne helfen wir Ihnen dabei!

 

Ex LED-Förderung in Deutschland FAQs

FAQ: LED-Fördermittel für Unternehmen in Deutschland

1. Welche Förderprogramme unterstützen LED-Beleuchtung in Deutschland?

Aktuell gibt es verschiedene Programme auf Bundes- und Landesebene. Besonders relevant ist das BAFA-Förderprogramm „Bundesförderung für effiziente Gebäude – Nichtwohngebäude (BEG NWG)“, das LED-Technik im Rahmen von Sanierungen oder Komplettaustauschen fördert. Auch KfW-Programme oder länderspezifische Initiativen (z. B. Klimaschutz-Plus in Baden-Württemberg) kommen infrage.

 

BAFA-Zuschüsse (Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft)
Förderfähig sind unter anderem:

  • Ersatz veralteter Leuchtmittel durch hocheffiziente LED-Technik

  • Steuerungs- und Regelungstechnik (z. B. DALI-Systeme)

  • Optimierung der Lichtverteilung in Hallen oder Anlagenbereichen
    Förderquote: bis zu 40 % der Investitionskosten

 

Landes- und Regionalprogramme
Zusätzliche Mittel gibt es je nach Standort auch von Bundesländern oder regionalen Energieagenturen – z. B.:

  • RENplus Brandenburg

  • Klimaschutz-Plus Baden-Württemberg

  • Bayerisches Energieförderprogramm

2. Welche Voraussetzungen müssen für eine Förderung erfüllt sein?

In der Regel müssen die LEDs bestimmte Effizienzanforderungen erfüllen (z. B. Mindestlichtausbeute in lm/W). Zusätzlich darf mit der Maßnahme noch nicht begonnen worden sein. Der Antrag muss vor dem Kauf oder der Beauftragung gestellt werden. Teilweise ist ein Fachplaner oder Energieeffizienz-Experte erforderlich.

3. Wer ist antragsberechtigt?

Je nach Programm sind Unternehmen, Kommunen, Vereine, Genossenschaften oder öffentliche Einrichtungen förderfähig. Einige Programme schließen große Unternehmen (>250 MA oder >50 Mio. € Umsatz) aus – andere tun das nicht.

4. Wie hoch ist die Förderquote?

Fördersätze liegen meist zwischen 15 % und 30 % der förderfähigen Investitionskosten, teilweise auch mehr bei Kombination mit weiteren Effizienzmaßnahmen oder bei kleinen Unternehmen. Maximalbeträge und Bemessungsgrenzen sind je nach Programm unterschiedlich.

5. Was ist förderfähig?

Typisch gefördert werden:

  • Austausch von konventionellen Leuchtmitteln durch hocheffiziente LED-Systeme

  • Lichtsteuerungssysteme (z. B. DALI)

  • Planungs- und Installationskosten

  • Begleitmaßnahmen (z. B. Demontage, Entsorgung alter Technik)

 

6. Welche Rolle spielt die Lichtsteuerung (z. B. DALI)?

Systeme mit intelligenter Steuerung (z. B. DALI oder Präsenzsensoren) erhöhen die Energieeinsparung und sind häufig ausdrücklich förderfähig. Einige Programme fordern sogar eine Lichtregelung zur Förderfähigkeit.

7. Wie läuft der Förderantrag ab?

  • Wahl des passenden Programms

  • Ermittlung des Einsparpotenzials (ggf. durch Energieberater)

  • Antragstellung (inkl. Kostenvoranschläge) vor Maßnahmenbeginn

  • Genehmigung abwarten

  • Umsetzung und Nachweisführung

  • Auszahlung der Förderung

8. Wie lange dauert der Förderprozess?

Von der Antragstellung bis zur Bewilligung können 4-12 Wochen vergehen, je nach Programm. Wichtig ist, keine Maßnahmen vor Bewilligung zu starten, sonst verfällt der Anspruch auf Förderung.

9. Gibt es kombinierbare Fördermittel?

Teilweise ja – z. B. Kombination von Bundes- und Landesförderung oder Kombination mit CO₂-Förderung für Effizienzmaßnahmen. Eine sorgfältige Prüfung durch einen Fördermittelberater ist ratsam.

10. Lohnt sich der Aufwand wirklich?

Ja – durch die Förderung sinkt die Amortisationszeit deutlich. Zudem verbessern Unternehmen ihre CO₂-Bilanz, erhöhen die Lichtqualität und leisten einen Beitrag zum Klimaschutz – mit Unterstützung des Staates.

Ex LED-Förderung in Deutschland BMKW

BMWK-Förderung (Kommunalrichtline)

Ex LED-Förderung in Deutschland effiziente Gebäude

Bundesförderung für effiziente Gebäude

Ex LED-Förderung in Deutschland BLE

BLE-Förderung