Erklärung zur Unternehmensführung/Diversitätskonzept/Erklärung des Aufsichtsrats
Der Aufsichtsrat hat hinsichtlich der Besetzung von Vorstand und Aufsichtsrat kein (abstraktes) Diversitätskonzept. Bereits in der Entsprechenserklärung von Vorstand und Aufsichtsrat wird zur Kodex-Empfehlung C.1 Satz 1 und 2 ausgeführt, dass der Aufsichtsrat neben anderen Zielen auch das Ziel der Vielfalt an sich für wichtig erachtet und dies auch bei konkreten Besetzungsentscheidungen nach Möglichkeit berücksichtigt. Allerdings hält der Aufsichtsrat es nicht für zweckmäßig und zielführend, bei einem Kontrollorgan für eine Gesellschaft in der Größenordnung der technologieorientierten R. STAHL AG Ziele für seine Besetzung im Rahmen eines abstrakten Kompetenzprofils festzulegen. Dies gilt auch für die Diversität. Bei der Bestellung von Vorstandsmitgliedern und bei Vorschlägen für die Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern wird allein nach Maßgabe der Qualifikation und des konkreten Bedarfs in der jeweiligen Besetzungssituation entschieden. Gleichwohl verfolgt der Aufsichtsrat das Ziel, die personelle Zusammensetzung und damit die Kompetenzen und Erfahrungen in Vorstand und Aufsichtsrat kontinuierlich weiterzuentwickeln.
Frühere Angaben zu „Diversitätskonzept“ finden Sie hier.