Ex Diversitätskonzept Corporate Governance R. STAHL

Diversitätskonzept

Erklärung zur Unternehmensführung/Diversitätskonzept/Erklärung des Aufsichtsrats

Der Aufsichtsrat verfolgt hinsichtlich der Besetzung von Vorstand und Aufsichtsrat kein (abstraktes) Diversitätskonzept. Bereits in der Entsprechenserklärung von Vorstand und Aufsichtsrat wird zur Kodex-Empfehlung C.1 Satz 1 und 2 ausgeführt, dass der Aufsichtsrat neben anderen Zielen auch das Ziel der Vielfalt an sich für wichtig erachtet und dies auch bei konkreten Besetzungsentscheidungen berücksichtigt. Allerdings hält der Aufsichtsrat es nicht für zweckmäßig und zielführend, bei einem Kontrollorgan für eine Gesellschaft in der Größenordnung der technologieorientierten R. STAHL AG von vornherein abstrakte Ziele für seine Besetzung und ein abstraktes Kompetenzprofil festzulegen. Dies gilt auch für die Diversität. Hier müssen bei der Vorbereitung von Vorschlägen an die Hauptversammlung die Kompetenz und der konkrete Bedarf in der jeweiligen Besetzungssituation entscheidend sein. Dasselbe gilt nach Auffassung des Aufsichtsrats auch für die Besetzung des Vorstands. 

 

Frühere Angaben zu „Diversitätskonzept“