Ex Geschlechterquote Corporate Governance R. STAHL

Zielgrössen Geschlechterquote

Eignung und Persönlichkeit sind entscheidend

Das „Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst“ verpflichtet börsennotierte und mitbestimmungspflichtige Unternehmen, Zielgrößen zur Erhöhung des Frauenanteils in Aufsichtsrat, Vorstand bzw. Geschäftsführung, sowie für die zwei folgenden Führungsebenen festzulegen. Die erstmalige Festlegung von Zielgrößen musste bis zum Ablauf des 30. September 2015 erfolgen. Mit Ablauf des 30. Juni 2017 waren neue Zielgrößen für die folgende Berichtsperiode festzusetzen, die die bei R. STAHL zuständigen Organe und Gremien auf fünf Jahre festgelegt haben. Zum 1. Juli 2022 begann eine neue Fünfjahres-Periode, die bis Juni 2027 läuft. Unter den Geltungsbereich des Gesetzes fallen die R. STAHL AG und die R. STAHL Schaltgeräte GmbH.

R. STAHL ist ein Technologie-Unternehmen im Bereich Elektrotechnik. Der Studiengang Elektrotechnik hat in Deutschland traditionell einen sehr geringen Frauenanteil (Studienjahr 2020/2021: 14,8 % (Quelle: Destatis)). Im Rahmen unserer Nachwuchsförderung ist unsere Ausbildungsabteilung seit Jahren darum bemüht, Frauen für technische Berufe zu begeistern und zu gewinnen. Unser Engagement beginnt bereits mit Projekten in Kindergärten, geht über „Erfinderwochen“ für Grundschülerinnen und Grundschüler im zweiten und vierten Schuljahr, die Zusammenarbeit mit weiterführenden Schulen bis hin zum Angebot technik- und praxisbezogener Studiengänge. Auf diesem Wege ist es uns gelungen, im Ausbildungsbereich einen Frauenanteil von 17 % (Stand: 1. Juli 2022) zu erreichen. Diesen Mitarbeiterinnen stehen alle Wege in Führungspositionen offen. Es wird naturgemäß jedoch noch einige Zeit vergehen, bis diese Führungspositionen im Unternehmen erreicht haben können. Externe Bewerberinnen im technischen Bereich stehen indes auf dem Arbeitsmarkt kaum zur Verfügung.

Bei der Besetzung von Gremien, Organen und Führungspositionen lässt sich R. STAHL ausschließlich von der fachlichen Eignung und der Persönlichkeit der Kandidatinnen und Kandidaten leiten. Das Geschlecht spielt hierbei keine Rolle. Sind Positionen zu besetzen, und stehen in diesem Sinne geeignete Kandidatinnen und Kandidaten auf dem Markt oder intern zur Verfügung, so werden diese in gleicher Weise berücksichtigt.

Vor diesem Hintergrund haben sich der Aufsichtsrat und der Vorstand der R. STAHL AG, sowie die Gesellschafterversammlung und die Geschäftsführung der R. STAHL Schaltgeräte GmbH intensiv mit der Frage möglicher Zielgrößen auseinandergesetzt.

Zielgrößen im Rahmen der gesetzlichen Geschlechterquote

Über die vorgeschriebenen Festlegungen der Zielquote für den Frauenanteil und Begründungen und die Angabe, ob die festgelegten Zielgrößen während des Bezugszeitraums erreicht worden sind, und, wenn nicht, Angaben zu den Gründen, wird wie folgt berichtet:

Aufsichtsrat: Der Aufsichtsrat hat auf der Kapitalseite aktuell ein weibliches Mitglied. Dies entspricht einer Quote von 16,66 % für diesen Teil des Gremiums. Auf der Arbeitnehmerseite hat der Aufsichtsrat aktuell ein weibliches Mitglied. Dies entspricht einer Quote von 33,33 % für diesen Teil des Gremiums. Der Frauenanteil für das Gesamtgremium beträgt damit 22,22 %. Die gegenwärtige Amtsperiode läuft mit dem Ende der Hauptversammlung im Jahr 2028 ab. Änderungen in der Zusammensetzung bis dahin sind nicht absehbar. 

Die Zielvorgabe für das Gesamtgremium und die Arbeitnehmer- und Anteilseignerbank im Aufsichtsrat wurde im Juni 2022 bis zum 30. Juni 2027 auf 33,33 % festgelegt. Dies entsprach den tatsächlichen Verhältnissen zum Zeitpunkt der Festlegung. Diese Zielquote für den Aufsichtsrat wird nach der Neubesetzung des Aufsichtsrats in der ordentlichen Hauptversammlung 2023 gegenwärtig jedenfalls für das Gesamtgremium und die Anteilseigner-bank bis zu einem erneuten Wechsel im Aufsichtsrat unterschritten. Hintergrund ist das turnusmäßige Ausscheiden einer Anteilseignervertreterin aus dem Aufsichtsrat und die Nachbesetzung mit Dennis Stahl aufgrund dieses persönlichen Kompetenzprofils.

Vorstand: Der Vorstand besteht gegenwärtig nur aus dem Vorstandsvorsitzenden Dr. Mathias Hallmann. Wegen der einköpfigen Besetzung ist eine Berücksichtigung beider Geschlechter gegenwärtig nicht möglich. Die Elektrotechnik-Branche ist immer noch stark durch männliche Vertreter repräsentiert. Da nur sehr wenige geeignete weibliche Kandidatinnen verfügbar sind, liegt die Zielvorgabe für den Vorstand bis zum 30. Juni 2027 im Hinblick auf die derzeitige und zukünftige Besetzung des Vorstands weiterhin bei 0 %. Damit wurde der aktuelle Stand festgehalten. Eine Änderung in der Besetzung des Vorstands ausschließlich zum Zweck der Erhöhung der Frauenquote hält der Aufsichtsrat nicht für sinnvoll. Auch eine mögliche Aufstockung des Vorstands zur Sicherstellung einer Frauenquote steht nicht zur Diskussion.

Der Vorstand der R. STAHL AG hat ebenfalls im Juni 2022 für die beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstands folgende Festlegungen getroffen:

Der Frauenanteil soll bis zum 30. Juni 2027 in der ersten Ebene unterhalb des Vorstands
0 % betragen, in der zweiten Ebene 33,33 %. Dies entspricht den tatsächlichen Verhältnissen zum Zeitpunkt der Festlegung und zum Zeitpunkt der Abgabe dieser Erklärung.

Die Gesellschafterversammlung hat folgende Festlegungen getroffen:

Aufsichtsrat: Der (dreiköpfige und nach dem Drittelbeteiligungsgesetz mitbestimmte) Aufsichtsrat der R. STAHL Schaltgeräte GmbH hat derzeit keine weiblichen Mitglieder. Die Amtszeit hat im Jahr 2020 begonnen und läuft im Jahr 2025 aus. Änderungen sind nicht beabsichtigt. Die Zielvorgabe lautet daher 0 %.

Geschäftsführung: Die Geschäftsführung der R. STAHL Schaltgeräte GmbH hat derzeit keine weiblichen Mitglieder. Änderungen sind nicht beabsichtigt. Die Zielvorgabe lautet daher 0 %.

Die Geschäftsführung hat für die zwei Führungsebenen unterhalb der Geschäftsführung folgende Festlegungen getroffen:

Der Frauenanteil in der ersten Ebene unterhalb der Geschäftsführung beträgt 13 %, in der zweiten Ebene 6 %. Dies entspricht den tatsächlichen Verhältnissen zum Zeitpunkt der Festlegung.

                                                                                         

Frühere Angaben zu „Geschlechterquote“