Angaben zu wesentlichen Praktiken der Unternehmensführung
Die Gesellschaft wendet alle gesetzlich vorgeschriebenen Unternehmensführungspraktiken an. Darüber hinaus ist insbesondere auf die Verhaltensrichtlinie (Code of Conduct) in der aktuellen Fassung aus 2016 hinzuweisen, die – als unser Selbstverständnis – zu grundsätzlichen Verhaltensanforderungen, Umgang mit Geschäftspartnern und Dritten, Vermeidung von Interessenkonflikten, Umgang mit Firmeneinrichtungen, Umgang mit Informationen, Umwelt, Sicherheit und Gesundheit sowie Beschwerden und Hinweisen ausführt (hier abrufbar). Diese Verhaltensweise gilt konzernweit, ihre Inhalte wurden und werden weltweit geschult. Zuletzt wurden in 2023 alle Beschäftigten im Konzern durch ein E-Learning-Tool auf die Einhaltung der Richtlinie verpflichtet. Für die Gesamtbelegschaft erfolgt die nächste Wiederholungsverpflichtung auf den Code of Conduct im Jahr 2024 über das E-Learning Tool „Cornerstone“.
Ergänzend dazu werden alle Führungskräfte und alle im Übrigen relevanten Beschäftigten im Konzern einmal pro Jahr durch ein E-Learning-Tool geschult und verpflichtet, sich weder an Korruptionshandlungen zu beteiligen noch diese zu dulden. Darüber hinaus ist mit dieser Schulung noch eine Verpflichtung zu einem geschäftlichen Handeln im Rahmen der wettbewerbsrechtlichen Regeln verbunden.
Schließlich gibt es zahlreiche Standards vor allem in den Bereichen Finanzen und Informationstechnik, die organisatorische Abläufe im Konzern regeln.
Frühere Angaben zu "Praktiken der Unternehmensführung"