Ex Vorstand Unternehmensführung R. STAHL

Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat

Zusammensetzung und Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat

Die R. STAHL AG unterliegt den Vorschriften des deutschen Aktien- und Mitbestimmungsrechts und den Kapitalmarktregelungen sowie den Bestimmungen der Satzung und der Geschäftsordnungen für Vorstand und Aufsichtsrat. In Deutschland ist für Aktiengesellschaften das duale Führungssystem gesetzlich vorgegeben. Die Mitglieder des Vorstands tragen gemeinsam die Verantwortung für die Unternehmensleitung. Der Aufsichtsrat fungiert als Überwachungs- und Beratungsorgan. Die beiden Organe arbeiten im Unternehmensinteresse eng zusammen, mit dem Ziel, für den Bestand des Unternehmens und seine nachhaltige Wertschöpfung zu sorgen. Sie sind den Interessen der Aktionäre und dem Wohle des Unternehmens verpflichtet.

Der Vorstand leitet das Unternehmen eigenverantwortlich und führt die Geschäfte. Er legt die strategische Ausrichtung des Unternehmens fest, stimmt sie mit dem Aufsichtsrat ab und setzt sie zielgerichtet um. Dabei bezieht der Vorstand die Belange der Aktionäre, seiner Arbeitnehmer und der sonstigen dem Unternehmen verbundenen Interessensgruppen (Stakeholder) in seine Entscheidungen mit ein.

Der Aufsichtsrat hat für den Vorstand einen Katalog zustimmungspflichtiger Geschäfte erlassen (in Ergänzung zu § 7 Abs. 1 der Satzung). Soweit bestimmte Geschäfte der Zustimmung des Aufsichtsrats bedürfen, wird diese eingeholt.

Der Vorstand der R. STAHL AG setzte sich im Berichtsjahr 2025 aus drei Mitgliedern zusammen. Der Vorstand hat sich mit Zustimmung des Aufsichtsrats eine Geschäftsordnung gegeben, die einen Geschäftsverteilungsplan enthält. Der Vorstandsvorsitzende Dr. Mathias Hallmann zeichnet für die Bereiche Operations & Supply Chain Management, Qualität, Finanzen & Controlling, Personal und Governance & Sustainability. Tobias Popp ist für die Bereiche Vertrieb, Marketing & Portfolio sowie IT verantwortlich. Dr. Claus Bischoff wurde zum 1. Oktober 2025 als Mitglied des Vorstands und stellvertretender Vorsitzender der R. STAHL AG berufen. Im Rahmen der Einarbeitungs- und Übergabephase von Dr. Mathias Hallmann an Dr. Claus Bischoff wurden ab 1. Oktober 2025 die von Dr. Mathias Hallmann verantworteten Ressorts von Dr. Mathias Hallmann und Dr. Claus Bischoff gleichermaßen verantwortet. Das Vorstandsmandat von Dr. Mathias Hallmann endet zum Ablauf des 31. Dezember 2025. Mit dem Ausscheiden von Dr. Mathias Hallmann aus dem Vorstand werden mit Wirkung zum 01.02.2026 die Ressorts neu zugeordnet. Dr. Claus Bischoff ist für die Bereiche Portfolio Management & Product Creation, Product Realization, Qualitätsmanagement, Finanzen & Controlling, Personal und Governance & Sustainability zuständig. Tobias Popp ist für die Bereiche Vertrieb & Marketing, Market Management und Informationstechnologie & Digitalisierung verantwortlich. Mit Wirkung zum 1. Januar 2026 übernimmt Dr. Claus Bischoff den Vorstandsvorsitz.

In ressortübergreifenden Angelegenheiten von besonderer Bedeutung stimmen sich die Vorstandsmitglieder eng untereinander ab.

Bereits in der Entsprechenserklärung von Vorstand und Aufsichtsrat wird zur Kodex-Empfehlung B.5 DCGK 2022 ausgeführt, dass eine Altersgrenze für Vorstände nicht festgeschrieben wird. Bei der Besetzung von Führungspositionen steht bei R. STAHL die Qualifikation, Fachkompetenz und Erfahrung der betreffenden Vorstände im Vordergrund. Das Einführen einer starren Altersgrenze würde die Auswahl geeigneter Kandidatinnen und Kandidaten pauschal und unangebracht einschränken. Hierbei sollen der Gesellschaft auch die Expertise von erfahrenen und bewährten Führungskräften zur Verfügung stehen.

Der Vorstand unterrichtet den Aufsichtsrat regelmäßig und zeitnah über aktuelle Geschäftsentwicklungen, die Vermögens-, Finanz- und Ertragssituation sowie die Risikolage und Compliance im Konzern. Darüber hinaus berichtet der Vorstand dem Aufsichtsrat umfassend über grundsätzliche Aspekte zu Strategie und Unternehmensplanung. 

Der Vorsitzende des Aufsichtsrats entscheidet, ob der Vorstand an den Sitzungen des Aufsichtsrats teilnehmen soll. Wird der Abschlussprüfer als Sachverständiger zu den Sitzungen hinzugezogen, entscheidet hierüber der Aufsichtsrat. Jede Sitzung des Aufsichtsrats sieht einen Teil vor, in dem Themen ohne die Anwesenheit des Vorstands erörtert werden. Der Vorstand hat 2024 in seiner jeweiligen Besetzung an fünf regulären Sitzungen des Aufsichtsrats teilgenommen. Dabei hat der Vorstand schriftlich und mündlich zu den einzelnen Tagesordnungspunkten und Beschlussvorlagen berichtet sowie Fragen der Aufsichtsratsmitglieder beantwortet. 

Der Aufsichtsrat ist für die Bestellung der Mitglieder des Vorstands verantwortlich und nimmt eine fortlaufende Beratungs- und Überwachungsfunktion im Hinblick auf die Unternehmensführung wahr. Der Aufsichtsrat der R. STAHL AG ist nach dem Drittelbeteiligungsgesetz zusammengesetzt und besteht aus neun Mitgliedern. Drei Mitglieder sind als Vertreter der Arbeitnehmerseite bestellt, die anderen sechs repräsentieren die Anteilseigner. 

Auch bei Vorschlägen zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern wird keine Altersgrenze festgelegt, wie in der Entsprechenserklärung von Vorstand und Aufsichtsrat wird zur Kodex-Empfehlung C.2 DCGK 2022 bereits ausgeführt. Kandidatinnen und Kandidaten werden ausschließlich nach ihren persönlichen und fachlichen Kenntnissen, Fähigkeiten und Erfahrungen ausgewählt, die für die Wahrnehmung ihrer Aufgaben erforderlich sind. Darüber hinaus hält der Aufsichtsrat eine Regelgrenze für die Zugehörigkeitsdauer zum Aufsichtsrat für nicht erforderlich, da er auch so, wie in der Vergangenheit gezeigt, rechtzeitig für einen Generationswechsel Sorge trägt. 
Bei der Nominierung geeigneter Kandidaten spricht der Aufsichtsrat als Gesamtgremium die Wahlvorschläge an die Hauptversammlung zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern aus. Wie zur Kodex-Empfehlung D.4 DCGK 2022 in der Entsprechenserklärung bereits ausgeführt, gibt es bei R. STAHL keinen Nominierungsausschuss, da nach Ansicht des Aufsichtsrats die Größe des Aufsichtsrats (sechs Mitglieder von der Kapitalseite) keinen separaten Ausschuss zum Vorschlag von Aufsichtsratskandidaten erfordert. Die Anteilseignervertreter im Verwaltungsausschuss empfehlen dem Aufsichtsratsplenum geeignete Kandidatinnen und Kandidaten für diese Wahlvorschläge. Dabei werden die Anforderungen des Gesetzes, des Deutschen Corporate Governance Kodex, der Geschäftsordnung des Aufsichtsrats sowie die vom Aufsichtsrat festgelegten konkreten Ziele für seine Zusammensetzung einschließlich des Kompetenzprofils für das Gesamtgremium und der Qualifikationsmatrix berücksichtigt. Im Fall einer anstehenden Neubesetzung prüft der Aufsichtsrat vor diesem Hintergrund, in welchen der im Kompetenzprofil und in den vom Aufsichtsrat definierten Zielen für seine Zusammensetzung vorgesehenen Kompetenzbereiche das Gremium gezielt gestärkt werden soll und welche potenzielle Kandidatinnen und Kandidaten – auf Basis des im Dezember 2025 eingeführten Kompetenzprofils und der Qualifikationsmatrix – in Betracht kommen und dem Aufsichtsrat zur Beschlussfassung über die Wahlvorschläge an die Hauptversammlung unterbreitet.

Von den sechs Mitgliedern der Kapitalseite stammen drei aus dem Kreis der Gründerfamilien. Nach Auffassung des Aufsichtsrats sollte mehr als die Hälfte dieser Mitglieder unabhängig im Sinne der Empfehlungen unter Kapitel C. des DCGK 2022 in der Fassung vom 28. April 2022 sein, also mindestens vier Mitglieder. Nach den Empfehlungen in C.6 und C.7 (Unabhängigkeit von der Gesellschaft und vom Vorstand), den in C.7 aufgeführten Indikatoren sowie den Empfehlungen in C.9 und der Begründung des Kodex zu C.6 (Unabhängigkeit von einem kontrollierenden Aktionär), sind nach Einschätzung des Aufsichtsrats derzeit alle Anteilseignervertreter unabhängig. Im Berichtsjahr 2025 ist Vorsitzender des Aufsichtsrats Peter Leischner. Zum 6. Februar 2026 wurden Prof. Dr. Peter Hofmann zum Vorsitzenden und Dennis Stahl zum stellvertretenden Vorsitzenden des Aufsichtsrats gewählt. Zwar ist der im Berichtsjahr 2025 amtierende Vorsitzende des Aufsichtsrats, Peter Leischner, länger als 12 Jahre Mitglied des Gremiums, sodass einer der Indikatoren des DCGK 2022 gegen eine Unabhängigkeit von Vorstand und Gesellschaft vorliegt. Der Aufsichtsrat sieht Peter Leischner aber dennoch als unabhängig an und begründet dies nach Empfehlung C.8 des DCGK 2022 wie folgt: Peter Leischner ist mit seinen gehaltenen Aktienanteilen nur relativ geringfügig an der Gesellschaft beteiligt, war niemals Beschäftigter oder Mitglied des Vorstands und unterhält auch keine wesentliche geschäftliche Beziehung mit der R. STAHL AG. Vor allem aber belegen nach Einschätzung der übrigen Anteilseignervertreter die Beiträge und die zum Ausdruck gebrachten Positionen von Peter Leischner im Rahmen seiner gesamten Aufsichtsratstätigkeit seine unabhängige Stellung gegenüber der Gesellschaft. Die internationale Kundenorientierung von R. STAHL spiegelt sich auch im Aufsichtsrat wider, dem mehrere Mitglieder mit Auslandserfahrung angehören. Die Frauenquote beträgt 22,22 %.

Bei den aktuellen Mitgliedern des Aufsichtsrats bestehen keine Interessenkonflikte, bei neuen Kandidatinnen und Kandidaten wird vorab sorgfältig geprüft, ob Interessenkonflikte vorliegen. Zum Stichtag 31. Dezember 2025 halten Mitglieder des Aufsichtsrats 3,85 % des stimmberechtigten Kapitals. Zur Vergütung des Aufsichtsrats wird auf das von der 29. Hauptversammlung am 13. Juli 2022 mit Mehrheit von 82,98 % gebilligte System der Vergütung des Aufsichtsrats verwiesen (hier zugänglich). Die tatsächliche Vergütung wird im Vergütungsbericht aufgegliedert und individualisiert dargestellt. 

Der Aufsichtsrat der R. STAHL AG hat die Aufgabe, den Vorstand der Gesellschaft zu bestellen, ihn bei der Führung der Geschäfte zu überwachen und ihm beratend zur Seite zu stehen.

In Entscheidungen von grundsätzlicher und strategischer Relevanz für das Unternehmen wird der Aufsichtsrat unmittelbar eingebunden. Diese Einbindung erfolgt insbesondere durch die Festlegung spezifischer Zustimmungsvorbehalte durch den Katalog zustimmungspflichtiger Geschäfte erlassen (in Ergänzung zu § 7 Abs. 1 der Satzung). Die Tätigkeit des Aufsichtsrats ist in einer Geschäftsordnung geregelt.

Der Aufsichtsrat tritt mindestens fünfmal im Jahr zu Sitzungen zusammen, in denen er − in der Regel auf der Grundlage vom Vorstand erstatteter Berichte und zur Sitzungsvorbereitung vorab erhaltener Unterlagen − die zur Diskussion stehenden Themen erörtert und die erforderlichen Beschlüsse fasst. Bei Bedarf findet sich der Aufsichtsrat zu zusätzlichen oder außerordentlichen Sitzungen zusammen. In 2025 hat sich das Gremium zu fünf ordentlichen und einer außerordentlichen Sitzung getroffen. Von der Möglichkeit, Beschlüsse im schriftlichen Umlaufverfahren zu fassen, wird verhältnismäßig selten und nur in Fällen Gebrauch gemacht, die besonders eilbedürftig sind. Über die Sitzungen wird ein Protokoll erstellt, das an alle Aufsichtsratsmitglieder sowie den Vorstand der Gesellschaft (nur soweit er teilgenommen hat) verteilt wird. Beschlüsse im Umlaufverfahren werden in Form von Niederschriften über die Beschlussfassung dokumentiert. Daneben gibt es bei Bedarf Informationsrunden ohne formellen Sitzungscharakter. 

Neben der stetigen Erörterung strategischer Fragen entscheidet der Aufsichtsrat über die Feststellung des Jahresabschlusses und prüft die ihm vom Vorstand vorgelegte Planung für die nächsten drei Jahre. Darüber hinaus beschäftigt sich der Aufsichtsrat sowohl mit der Analyse der operativen Entwicklung der R. STAHL Gruppe als auch mit Fragen des Risikomanagements und der Compliance. 

Im Rahmen persönlicher Treffen sowie mündlicher oder schriftlicher Ausführungen informiert der Vorstand den Vorsitzenden des Aufsichtsrats regelmäßig über die Entwicklung des Unternehmens und erörtert aktuelle Fragestellungen mit ihm. Soweit erforderlich berichtet der Vorsitzende des Aufsichtsrats in den Sitzungen des Gremiums über die Themen, die zwischen dem Vorstand und ihm behandelt wurden.

Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erläutert jedes Jahr die Tätigkeit des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse in seinem Bericht an die Aktionäre, der im Geschäftsbericht abgedruckt ist. Weiterhin liegt er in der Hauptversammlung aus und wird auf Verlangen verlesen.

Auch im Berichtsjahr 2025 hat sich der Aufsichtsrat an den Empfehlungen des DCGK 2022 orientiert und diese erfüllt, soweit dies für eine Gesellschaft der Größenordnung der R. STAHL AG im Sinne guter Unternehmensführung zweckmäßig erscheint. Die im Dezember 2025 abgegebene aktualisierte Entsprechenserklärung steht den Aktionären auf der Website der R. STAHL AG sowie im Geschäftsbericht zur Verfügung.

Der Aufsichtsrat führt jährlich mit Hilfe eines fortlaufend weiterentwickelten Fragebogens eine Selbstbeurteilung (früher „Effizienzprüfung“) durch. Der Fragebogen deckt alle Bereiche der Arbeit des Gremiums wie der Versorgung mit Informationen, der Diskussionskultur und der Zusammenarbeit untereinander ab. Die Auswertung erfolgt anonym. Die Ergebnisse werden dem Vorsitzenden des Aufsichtsrats übermittelt und von ihm dem Gesamtgremium in der nachfolgenden Sitzung ausführlich vor- und zur Diskussion gestellt. Gemeinsam gewonnene Erkenntnisse hieraus werden umgesetzt (Angabe nach D.12 DCGK 2022).

Der Aufsichtsrat hat drei Ausschüsse gebildet: den Prüfungsausschuss, den Verwaltungs-ausschuss sowie den Strategieausschuss. 

Der Prüfungsausschuss besteht im Berichtsjahr 2025 aus der Vorsitzenden Dr. Renate Neumann-Schäfer, ihrem Stellvertreter Peter Leischner sowie Andreas Müller und Nikolaus Simeonidis. Zum 6. Februar 2026 wurde der Prüfungsausschuss neu gewählt und besteht aus den Mitgliedern Dr. Renate Neumann-Schäfer, Andreas Müller, Nikolaus Simeonidis sowie Dennis Stahl. Den Vorsitz führt Dr. Renate Neumann-Schäfer, stellvertretender Vorsitzender ist Andreas Müller. Dr. Renate Neumann-Schäfer ist unabhängig und verfügt über besondere Kenntnisse und Erfahrungen in der Anwendung von Rechnungslegungsgrundsätzen und internen Kontroll- und Risikomanagementsystemen einschließlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung und deren Prüfung. Peter Leischner verfügt über besondere Kenntnisse im Risikomanagement und Treasury, gepaart mit Erfahrungen in der Abschlussprüfung, der Nachhaltigkeitsberichterstattung und deren Prüfung. Andreas Müller verfügt über besondere Kenntnisse im Controlling und in der Abschlussprüfung einschließlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung und deren Prüfung. Nikolaus Simeonidis verfügt über besondere Kenntnisse in der Nachhaltigkeitsberichterstattung einschließlich deren Prüfungen und hat Erfahrung in der Abschlussprüfung (Angaben nach D.2 und D.3 DCGK 2022). 

Gemäß der Geschäftsordnung bereitet der Prüfungsausschuss die Entscheidung des Aufsichtsrats über die Feststellung des Jahresabschlusses und die Billigung des Konzernabschlusses vor. Er erörtert die Prüfungsberichte mit dem Abschlussprüfer und befasst sich mit der Überwachung des Rechnungslegungsprozesses, des Risikomanagements und der Compliance, der erforderlichen Unabhängigkeit des Abschlussprüfers, legt Prüfungsschwerpunkte fest, bereitet den Vorschlag des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung für die Bestellung des Abschlussprüfers durch entsprechende Empfehlung vor und führt dabei eigenverantwortlich Ausschreibungen des Abschlussprüfermandats durch. Er erteilt den Prüfungsauftrag und trifft die Honorarvereinbarung mit dem Abschlussprüfer, beurteilt regelmäßig die Qualität der Abschlussprüfung und erörtert mit dem Vorstand Halbjahres- und etwaige Quartalsberichte vor deren Veröffentlichung. Der Prüfungsausschuss beschließt zudem über die Zustimmung gemäß § 111 b Abs. 1 AktG über Geschäfte mit nahestehenden Personen.

Die Sitzungen des Prüfungsausschusses leitet dessen Vorsitzende. Besteht bei Abstimmungen Stimmgleichheit, so hat die Vorsitzende eine zusätzliche Stimme. Der Prüfungsausschuss hat sich 2025 zu drei Sitzungen getroffen. 

Der Verwaltungsausschuss besteht aus dem im Berichtsjahr 2025 amtierenden Vorsitzenden des Aufsichtsrats Peter Leischner, seinem Stellvertreter Prof. Dr. Peter Hofmann, Klaus Erker sowie Harald Rönn. Zum 6. Februar 2026 wurde der Verwaltungsausschuss neu gewählt und besteht aus den Mitgliedern Prof. Dr. Peter Hofmann, Klaus Erker, Harald Rönn und Dennis Stahl. Den Vorsitz führt Prof. Dr. Peter Hofmann, stellvertretender Vorsitzender ist Dennis Stahl. In Einklang mit der Geschäftsordnung gibt der Verwaltungsausschuss dem Aufsichtsratsplenum unter Beachtung der Diversität Empfehlungen für die Neu- bzw. Wiederbestellung sowie die Abberufung von Vorstandsmitgliedern und des Vorstandsvorsitzenden. Ferner bereitet der Ausschuss Entscheidungen des Aufsichtsrats über das Vergütungssystem für den Vorstand vor und unterbreitet entsprechende Beschlussvorschläge auch für eine angemessene Gesamtvergütung der einzelnen Vorstandsmitglieder. Der Ausschuss verhandelt und entscheidet unter Beachtung der Entscheidungen des Aufsichtsratsplenums die dienstvertraglichen und sonstigen vertraglichen Angelegenheiten des Vorstands und schließt mit den Vorstandsmitgliedern in Vertretung für den Aufsichtsrat Verträge ab. Mindestens einmal jährlich berät der Ausschuss gemeinsam mit dem Vorstand über die langfristige Nachfolgeplanung und legt dem Aufsichtsrat einen Vorschlag für die diesbezügliche Formulierung in der Erklärung zur Unternehmensführung vor. Schließlich entscheidet der Verwaltungsausschuss über die Aufschiebung der Veröffentlichung von Insiderinformationen gemäß Art. 17 Abs. 4 der Verordnung Geschäftsordnung AR_13.05.2024 - 9 - (EU) Nr. 596/2014 (Marktmissbrauchs-verordnung), sofern der zugrundeliegende Sachverhalt in die Zuständigkeit des Aufsichtsrats fällt oder die Insiderinformation dem Vorstand nicht bekannt ist. Die Sitzungen des Verwaltungsausschusses leitet der Vorsitzende des Aufsichtsrats. Besteht bei Abstimmungen Stimmgleichheit, so hat der Vorsitzende des Aufsichtsrats eine zusätzliche Stimme. Der Verwaltungsausschuss hat 2025 drei Sitzungen abgehalten und sich zusätzlich im Zuge der Regelung von Vorstandsangelegenheiten mehrmals außerhalb von Sitzungen getroffen bzw. telefonisch abgestimmt.

Der Strategieausschuss besteht im Berichtsjahr 2025 aus dem Vorsitzenden Prof. Dr. Peter Hofmann, seinem Stellvertreter, Peter Leischner, sowie Klaus Erker, Harald Rönn und Dennis Stahl. Zum 6. Februar 2026 wurde der Strategieausschuss neu gewählt und besteht aus den Mitgliedern Dennis Stahl, Klaus Erker, Prof. Dr. Peter Hofmann und Harald Rönn. Den Vorsitz führt Dennis Stahl, stellvertretender Vorsitzender ist Harald Rönn. Entsprechend der Geschäftsordnung befasst er sich mit den vom Aufsichtsrat an ihn delegierten Fragen und Maßnahmen der strategischen und grundsätzlichen Aufstellung des Unternehmens sowie deren Umsetzung. Der Strategieausschuss hat sich im Jahr 2025 zu zwei Sitzungen getroffen.

Frühere Angaben zu "Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat" finden Sie hier.